Adonia-Songs im Gottesdienst

Adonia-Songs dürfen im Gottesdienst gesungen werden. Hier erklären wir, wie das möglich ist:

 

Reporting

Jede Kirche oder Kirchenverband muss im Rahmen eines Pauschalvertrages die gesungenen Songs an CCLI, SUISA oder VG Musik melden. Sie dürfen Adonia-Lieder im Gottesdienst, Kindergottesdienst, Kinderwochen, Jungschar und Camps singen, wenn diese Songs zusammen mit denjenigen vom Gottesdienst ebenfalls gemeldet werden. 

  • Melden Sie bei der Songmeldung vom Gottesdienst unbedingt auch die Songs, die in den Programmen für Kindern gesungen werden.

 

Livestream Gottesdienst

Singen Sie einen Adonia-Song, darf dieser live gestreamt und zeitbegrenzt eingebettet in einem Video mit Wortbeiträgen (Input, Predigt, Theater usw.) im Internet zur Verfügung gestellt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Musik muss spätestens nach 48 Stunden vom Internet entfernt werden (lassen Sie anschliessend nur die Predigt stehen). Bei kleineren Kirchgemeinden beträgt die maximale Frist
    7 Tage.
  2. Es dürfen nur mit eigenen Musikern während des Gottesdienstrahmen gespielter Ton gestreamt werden (keine Originaltracks von Adonia).
  3. Die Musik muss in derselben Datei eingebunden sein wie die Predigt. Musik darf nicht allein angehört oder heruntergeladen werden können.
  4. Das Synchronisationsrecht von Adonia gilt als erteilt, wenn:
    - Die Kirche meldet zusammen mit dem Song-Reporting des Gottesdienstes an CCLI oder SUISA auch die gesungenen Songs im Kindergottesdienst, Jungschar und Camps.
    - Die Kirche geht aktiv gegen Kopien von Musikdateien oder Zugängen bei Adonia-Streaming in ihren Musikteams vor (siehe erlaubte Möglichkeiten unter «Songs zum Üben weitergeben»).

 

Noten kopieren

Noten dürfen für das Musikteam kopiert werden, wenn:

  1. Ein Pauschalabkommen für Notenkopien mit CCLI, SUISA oder VG Musik ist vorhanden.
  2. Songs aus Kindergottesdienst, Jungschar und Camps werden am Reporting an CCLI, SUISA oder VG Musik auch gemeldet.
  3. In der Kirche ist ein Exemplar der Originalnoten vorhanden (keine Kopien von Kopien).

Noten von Musicals fallen nicht unter die Pauschalabkommen. Diese Noten dürfen mit dem Bezahlen des Auffühungsrechts kopiert werden.

 

Songs zum Üben weitergeben

Original Musikdateien dürfen nicht weitergegeben werden. Auch nicht in WhatsApp-Chats oder Upload in Chruch-Center, Onedrive, Dropbox usw. Bands können die Songs trotzdem üben. So geht es:

 

Aufführungen (Musicals)

Wird ein Musical oder ein Musical-Song von Adonia vorgetragen, muss ein Aufführungsrecht bezahlt werden. Der Rahmen der Aufführung spielt dabei keine Rolle. (Gilt auch für kostenlose Aufführungen. Einzelne Songs in der Lobpreis-Zeit sind davon ausgenommen.)

 

Bei Fragen telefonieren Sie bitte mit uns:
Timo Hottiger, 062 746 86 40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 


FAQ

Ich finde einen Adonia-Song nicht bei CCLI. Dürfen wir diesen trotzdem singen?

Es gibt zwei Gründe, warum Adonia-Songs nicht bei CCLI gefunden werden: Entweder wird es in Mundart anders geschrieben oder bei Übersetzungen hat der Originalverlag die Mundart-Verison nicht angemeldet. Sie dürfen das Lied trotzdem in der Gemeinde singen. Gibt es den gleichen Song in Deutsch oder Englisch, wählen Sie einfach einer dieser beiden bei der Liedtitel-Meldung.

Dürfen wir MP3 von Adonia-Songs auf einer Plattform oder im Chat miteinander teilen?

Original-MP3 dürfen nie geteilt werden, dies ist über kein Pauschalabkommen gedeckt. Aber Adonia stellt dafür kostenlos Demo-Songs zur Verfügung, die mit einem Wasserzeichen versehen sind. Diese dürfen in der Kirche geteilt werden. www.adonia-verlag.ch/download

- Falls die Originalsongs verwendet werden möchten, rufen Sie am besten an. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden: Timo Hottiger, Direkt-Nummer: 062 746 86 40

  


Hintergrundinfos

Gottesdienste mit Musik online zur Verfügung zu stellen, gehört heute selbstverständlich dazu. Geschütztes Material online zugänglich zu machen, benötigt jedoch die Zustimmung der Urheber und der Verwertungsgesellschaften. Die Rechte dazu können bei Adonia-Songs einfach erworben werden. Gottesdienste und Kindergottesdienste müssen folgende Rechte abklären und erwerben: A) Urheberrechte für die Musik. Diese Rechte erhalten Sie von der SUISA. B) Erlaubnis des Verlags (sogenanntes Synchronisatoinsrecht und verwandte Schutzrechte). 

  1. Aufführungen von Musicals werden nicht von der SUISA oder CCLI verwaltet. Auch nicht die Livestreams davon. Weitere Infos zu Musicalaufführungen.
  2. Adonia erhält von YouTube KEINE Entschädigung für die gestreamte Musik – trotz dem Abkommen zwischen YouTube und SUISA. Diese Gelder gehen an die grossen Künstler und Verlage.
  3. Die Streaming-Lizenz von CCLI ist für Adonia-Songs nicht gültig.
  4. Danke, dass Sie mithelfen, dass Adonia-Produktionen weiterhin finanzert werden können. Gemeinsam gelingt dies, wenn die Musiknutzer bereit sind für die Musik zu bezahlen oder von grosszügigen Schenkern bezahlt wird. Das gelingt jedoch nur, wenn die Musik nicht kostenlos im Internet zugänglich ist.

Weitere Verwendungen von Adonia-Material. Bitte beachten Sie, dass bei den folgenden Anliegen ebenfalls Lizenzgebühren fällig werden und das Einverständnis von Adonia eingeholt werden muss:

Es ist einfacher als gedacht! Reden Sie mit uns, wir helfen gerne weiter eine gute Lösung zu finden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (062 746 86 40)

 

Material für Kinder zu Hause

Adonia bietet viel Material für Kinder zu Hause an. Um das Glaubensleben der Kinder aus Ihrer Kirche zu Hause in der Familie zu fördern, empfehlen oder verschenken Sie diesen Kinder dieses Material: